Sicherheit und Gesundheit
20.12.11  |   SHB

Absturzunfälle: Durchbrüche durch das Dach häufen sich

In den letzten Wochen und Monaten hat die Suva vermehrt sehr schwere Unfälle registriert, bei denen Arbeitnehmer durch nicht durchbruchsichere Dächer in die Tiefe stürzten.

Durch dieses Faserzementdach stürzte ein Arbeitnehmer tödlich ab.

Durch dieses Faserzementdach stürzte ein Arbeitnehmer tödlich ab.


Das Arbeiten auf Dächern ist wegen der grossen Absturzhöhen immer mit erheblichen Risiken verbunden. Bricht ein Arbeitnehmer durchs Dach und stürzt in die Tiefe, erleidet er in den meisten Fällen schlimmste Verletzungen oder verliert gar sein Leben. Unfallursache Nummer eins ist die mangelnde Arbeitsvorbereitung und das Fehlen von Schutzvorrichtungen. Schickt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf ein Dach, damit sie dort einen Auftrag ausführen, muss er bei der Arbeitsvorbereitung (AVOR) abklären, ob das Dach durchbruchsicher ist oder nicht. Faserzementdächer, zum Beispiel Well-Eternitdächer, sind im Zweifelsfall immer als nicht durchbruchsicher zu betrachten. Auch Oblichter wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder, die meistens aus einem Polycarbonatprodukt bestehen, gelten als nicht durchbruchsicher. Ergibt die Abklärung, dass das Dach nicht durchbruchsicher ist, so sind ab einer Absturzhöhe von 3 m Schutzmassnahmen zu treffen, die einen Sturz durchs Dach verhindern.

 

Auf nicht durchbruchsicheren Faserzementdächern muss auf jeden Fall für durchbruchsichere Gehwege gesorgt werden, etwa mithilfe von «Laufstegen». Zudem ist bei länger dauernden Arbeiten unter oder über der Dachfläche eine Schutzeinrichtung zu installieren, beispielsweise ein Auffangnetz, ein Fanggerüst oder ein Bewehrungsnetz.

 

Für Arbeiten, die weniger als zwei Personenarbeitstage dauern, sind ebenfalls durchbruchsichere Wege zu erstellen. Diese Arbeiten dürfen aber mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) ausgeführt werden. Schutzeinrichtungen wie Auffangnetze oder Fanggerüste sind in diesem Fall nicht vorgeschrieben. Werden Arbeiten in der Nähe von nicht durchbruchsicheren Flächen ausgeführt, so sind diese Flächen klar sichtbar abzuschranken oder durchbruchsicher abzudecken.

Gefordert sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer

Jeder ist gefordert, mitzuhelfen, damit sich nicht weitere schwere Unfälle ereignen:

  • Als Arbeitgeber, indem man bei der AVOR die Gefahr eines Dachdurchbruchs abklärt und die richtigen Massnahmen trifft.
  • Als Arbeitnehmer, indem man die Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers befolgt und die angeordneten Massnahmen umsetzt (bei Unsicherheiten zum Vorgesetzten gehen).

 

Durch diese Massnahmen lassen sich Menschenleben retten und Kosten sparen.

 

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