In der Schweiz ereignen sich jährlich ungefähr 9000 Absturzunfälle. Im Schnitt stirbt jede zweite Woche jemand bei einem Absturzunfall. Rund 370 Personen müssen mit bleibenden Schäden weiterleben und erhalten eine Invalidenrente. Werden die lebenswichtigen Regeln der Suva befolgt, kehren die Mitarbeiter am Abend wohlbehalten zu ihren Familien zurück.
In der Bauarbeitenverordnung ist gesetzlich geregelt, dass sich Arbeitnehmer bei Arbeiten auf Dächern ab einer Absturzhöhe von 3 m gegen Absturz sichern müssen (BauAV Art. 28). Für Arbeiten, die mehr als zwei Personen-Arbeitstage dauern, ist ein Kollektivschutz einzurichten. Der Vorteil des Kollektivschutzes ist, dass alle Personen auf dem Dach vor einem Absturz sicher sind, beispielsweise durch einen umlaufenden dreiteiligen Seitenschutz oder einen Spenglerlauf am Dachrand. Bei der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) hingegen ist nur diejenige Person gesichert, die sich korrekt anseilt. Die Erfahrung zeigt, dass Personen häufig ohne Anseilschutz arbeiten, weil sie die Gefahren unterschätzen und sie nicht ausreichend instruiert wurden.
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer auf ein Dach schickt, um Arbeiten auszuführen, für deren Sicherheit verantwortlich. Das heisst, er muss sich vergewissern und dafür sorgen, dass die Arbeiter auf dem Dach sicher arbeiten können. Der Bauherr trägt für sein Gebäude die Verantwortung und kann bei einem Unfall nach Obligationenrecht (OR) haftbar gemacht werden. Somit ist er zusammen mit der Bauleitung verpflichtet, auch bei Unterhaltsarbeiten den Unternehmungen geeignete Schutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Bereits bei der Planung eines Gebäudes muss genau überlegt werden, wer künftig in welcher Art und Weise das Dach nutzt und betreten muss. Werden lediglich kurze Unterhaltsarbeiten durch immer dieselbe Person ausgeführt, kann eine geeignete Anschlageinrichtung die richtige Lösung sein. Nutzt jedoch auch der Mieter und das Hauswartpersonal die Dachfläche, ist ein permanent installierter Kollektivschutz zwingend. Bringt der Arbeitgeber erst nachträglich eine Schutzeinrichtung an, führt das zu erheblichen Mehrkosten, und wertvolle Zeit geht verloren. Permanente Schutzeinrichtungen sollten somit bereits bei der Erstellung des Gebäudes geplant und gebaut werden.
Um für die Absturzgefahren zu sensibilisieren, hat die Suva im Rahmen der «Vision 250 Leben» branchenspezifisch lebenswichtige Regeln zusammengestellt. Jede Regel für sich ist einfach zu erfüllen, aber man muss daran denken und die Regeln verinnerlichen. Sie müssen so automatisiert sein wie das Zähneputzen am Morgen. Die lebenswichtigen Regeln sind für Bauführer ein Hilfsmittel, mit dem sie ihre Leute direkt am Arbeitsort auf einfache Art und Weise schulen und sensibilisieren können. Werden diese Regeln verletzt, gilt für jeden Vorgesetzten und Mitarbeiter: Stopp! Die Arbeit kann erst weitergeführt werden, wenn die Gefahr behoben ist.
Der Faltprospekt mit den lebenswichtigen Regeln für:
ist unter www.suva.ch/waswo zu bestellen oder herunterzuladen.
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