Das eidgenössische Parlament hat in der Sommersession den 1. Teil der Revision des Mehrwertsteuergesetzes gutgeheissen. Das neue Gesetz tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. Ziele der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes waren die Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Über 50 Massnahmen sollen eine administrative Entlastung der Unternehmen herbeiführen und die mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten senken. Die politisch umstrittenen Fragen (Steuerausnahmen, Einheitssatz) hat die Bundesversammlung nicht behandelt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der im Teil A beschlossene Massnahmenkatalog bringt Fortschritte bei baurelevanten Themen. Beispielsweise durch die Befreiung des baugewerblichen Eigenverbrauchs. Aus Gründen der Rechtsgleichheit war es naheliegend, diese Mehrwertsteuerpflicht abzuschaffen. Neu können Arbeitsgemeinschaften und Projektgesellschaften bereits bei der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit eine Steuerpflicht begründen und somit alle anfallenden Vorsteuern geltend machen. Auch die Erhöhung der Limite für die vereinfachte Saldobesteuerung (auf 5 Mio. Fr. Jahresumsatz und 100 000 Fr. Steuerzahllast) bringt für die KMU in der Bauwirtschaft Vorteile. Gleichzeitig werden die Fristen für den Wechsel der Abrechnungsmethode stark reduziert (ein Jahr für den Wechsel von Saldosteuerumsatzmethode zur effektiven Methode und drei Jahre für den umgekehrten Wechsel; heute je fünf Jahre). Neu wird es keine Formvorschriften mehr für den Vorsteuerabzug im Gesetz geben.
Nicht alle Änderungen werden die Steuerpflichtigen in gleichem Masse betreffen. Diese müssen jedoch bis zum Jahreswechsel klären, ob für ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Insbesondere muss eruiert werden, ob die neuen Bestimmungen Auswirkungen auf die eigene Mehrwertsteuerpflicht bzw. -Abrechnungsweise haben und Anpassungen beim Buchhaltungsprogramm nötig sind. Zu empfehlen ist, die Abklärungen zusammen mit dem Treuhänder vorzunehmen.
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